Wie ist es zu beurteilen, wenn jemand während des Aufenthalts in der Arafa-Ebene eine Maus tötet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das islâmische Recht erlaubt jemandem, der sich im Ihrâm-Zustand befindet, das zu töten, was dem Menschen normalerweise schadet, wie die Schlange, den Skorpion, die Maus, den Raben und bissige Hunde, denn Âischa
sagt in einem Hadîth: „Der Gesandte Allâhs
gab die Anweisung, fünf Schädlinge im Normalzustand und im Ihrâm-Zustand zu töten: den Raben, den Milan (schmarotzerischer Vogel), den Skorpion, die Maus und den bissigen Hund.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)
Muslim überlieferte in seiner Sammlung authentischer Hadîthe ebenfalls von Âischa
, dass der Prophet
sagte: „Fünf Schädlinge werden im Normalzustand und im Ihrâm-Zustand getötet: die Schlange, der schwarz-weiße Rabe, die Maus, der wilde Hund und der Milan.“
Der Prophet
hat diese fünf Tiere als Schädlinge bezeichnet. Al-Munâwî überliefert von Az-Zamachscharî, dass mit den Schädlingen hier gemeint ist, dass sie übel und daher nicht schützenswert sind. Andere deuten es, dass sie sich durch ihr Übel und ihren Schaden von den meisten Tieren unterscheiden. Ihr Übel ist also der Grund für die Erlaubnis, sie zu töten, weil sie so schädlich sind. Somit hat es keine Folgen für jemanden, der eine Maus während seines Verweilens in der Arafa-Ebene tötet.
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